Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsgeschäfte der Fa. A.H. Metallverarbeitung GmbH nachfolgend Auftragnehmer genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart und von uns bestätigt sind. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei der Anwendung dieser AGB gilt ausschließlich Deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, wird davon der übrige Vertrag und die anderen Bestimmungen nicht berührt. Die übrigen Bedingungen sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird

2.Angebote

Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

3.Preise

Alle Preise verstehen sich ab Werk Bad Heilbrunn zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei einem Warenversand werden die Versandkosten und sonstigen Auslagen (Verpackung, Nachnahmegebühren, Versicherung) gesondert berechnet.

4. Erstgschäfte

Bei einem Erstgeschäft ist die Zahlung des Rechnungsbetrages sofort und ohne Abzug in bar oder per Barnachnahme zu leisten.

5. Vertragsabschluss, Preise, Versand, Gefahrenübergang, Widerruf

Der Auftraggeber und Auftragnehmer ist an den Vertragsantrag 7 Tage gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigen, oder die Lieferung / Dienstleistung ausgeführt bzw. begonnen haben. Die Lieferung erfolgt immer zu den am Tage des Gefahrenübergangs geltenden Preisen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet Bei Stornierung des Auftrages oder unbegründete Annahmeverweigerung seitens des Bestellers erheben wir zu den angefallenen Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Versandgeschäften übernimmt der Auftraggeber alle Kosten ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Erkennbare Schäden an der Verpackung sofort vom Überbringer bestätigen lassen. Für verspätete oder nicht gemeldete Schäden leisten wir keinen Ersatz.

6. Haftungsbeschränkungen/- ausschluss

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verwaltungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Wir übernehmen keinerlei Gewährleistungen oder Haftungen aus Lohnfertigungsarbeiten, da es sich hier um reine Kundenvorgaben (Skizzen, Zeichnungen, Materialien) handelt. Auch Folgeschäden oder Personenschäden werden nicht übernommen ,da der Einsatz ungewiss ist. Haftung für Beschädigungen beigestellter Teile vom Kunden ,wird ebenfalls nicht übernommen. Wird dies vom Kunden gewünscht, bedarf es vor Auftragsbestätigung die Schriftform mit Bekanntgabe des Wiederbeschaffungswertes und des Haftungsumfanges, was uns zum Risikozuschlag oder zum Auftragsrücktritt berechtigt.

7. Lieferzeiten

Von uns angegebene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Frist die Ware / Dienstleistung unseren Betrieb verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde. Überschreiten wir die vereinbarte Frist, so hat der Besteller das Recht, uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Auftraggeber nur in dem Falle zu, dass wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sollten wir durch behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung gehindert sein, verlängert sich die Frist bzw. der Termin um die Dauer dieser Störungen. Wird die Behinderung in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten. Dem Auftraggeber steht im Falle einer Teillieferung das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

8. Gewährleistungen

Etwaige Beanstandungen unserer Ware können nur innerhalb der von uns gewährten Beanstandungsfrist 14 Tage ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs geltend gemacht werden. Hierbei ist die Schriftform zwingend. Rücksendungen an uns haben frei Haus und versichert zu erfolgen. Bei unfreien und oder nicht versicherten Rücksendungen können wir die Annahme verweigern bzw. dem Besteller eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR zzgl. MwSt in Rechnung stellen. Rücksendungen, die nicht vom Besteller aufgegeben wurden, werden von uns nicht angenommen. Berechtigte Rücksendungen an den Besteller werden von uns frei Haus zurückgesandt (innerhalb der BR Deutschland). Bei berechtigten Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9. Auftrags-, Service- und Reparaturbedingungen

Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Auftragsabwicklung gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes. Reparaturen werden maximal bis zur Höhe des Neuanschaffungswertes ohne vorherige Begrenzung des Auftraggebers ausgeführt. Übersteigen die Reparaturkosten den Neuwert, wird der Auftraggeber entsprechend benachrichtigt.

9.Auftrags-, Service und Reparaturbedingungen

Falls nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag verlangt wird, erfolgt die Auftragsabwicklung gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes. Reparaturen werden maximal bis zur Höhe des Neuanschaffungswertes ohne vorherige Begrenzung des Auftraggebers ausgeführt. Übersteigen die Reparaturkosten den Neuwert, wird der Auftraggeber entsprechend benachrichtigt.

10. Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung oder Dienstleistung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 13,5% p.a. fällig. Die Berechnung der Verzugszinsen gilt ab dem Tag der Rechnungsstellung (Entstehen der Forderung) Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Unsere Forderungen werden – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten. Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor. Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründetet Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatz nicht zu und wir sind berechtigt, bis dahin entstandene Leistungen und Kosten an den Besteller in Rechnung zu stellen und einzufordern.

11. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Zahlungseingang auf eines unseren Konten sowie allen Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Dienstleistungen handelt (erweiteter Eigentumsvorbehalt). Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalt uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unserer Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

12. Datenschutz

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und verarbeitet werden.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand soweit gesetzlich zulässig, für alle Verpflichtungen aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden, ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch befugt die Kunden auch an anderen Gerichtsständen zu verklagen.

Bad Heilbrunn, 01.06.2000

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung als Vertragsgrundlage für die Übernahme und Ausführung unserer Geschäfte.
Auf Wunsch Übersenden wir Ihnen ein Exemplar unserer aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.